Geförderte Weiterbildung nach AZWV auch an öffentlichen Schulen
Die Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden zur Zeit verstärkt in die geförderte Weiterbildung nach §85 SGB III bzw. nach §9 AZWV einbezogen. Offensichtlich setzt die Bundesregierung ihre diesbezüglichen Ankündigungen um. Im Mittelpunkt stehen hierbei die schulischen Ausbildungsgänge wie Sozialpädagogen (Erzieher), Alten- oder/und Krankenpfleger.
Voraussetzung für die Förderung ist die Zertifizierung der öffentlichen Schule als Träger beruflicher Weiterbildung nach AZWV durch eine fachkundige Stelle.
Als fachkundige Stelle nach AZWV hat sich der Kasseler Zertifizierer TQCert auf die Einbeziehung der öffentlichen Schulen und staatlich zugelassenen Schulen eingestellt. Die Verfahren berücksichtigen die besonderen Organisationsstrukturen der Schulen unter öffentlicher Trägerschaft. Auch staatlich zugelassene Schulen haben Besonderheiten, denen die Zertifizierung Rechnung tragen muss.
Eine zertifizierung durch TQCert würde nur die Bereiche der Schule einbeziehen, die diese Weiterbildung betreiben (z.B. die Fachschule für Sozialpädagogik).
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