Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden.
1. Maßnahmenzulassung zusammen mit der Trägerzertifizierung
In diesem Fall erhält der Auditor die Maßnahmenliste (XL07AZ32) mit der Kurzbeschreibung der Maßnahme. Der Auditor fordert dann vom Kunden genauere Beschreibungen der Maßnahmen (z.B. sachliche und zeitliche Gliederung, Inhalte, Dauer) und die Kostenkalkulation. Im Rahmen des Vor-Ort-Audits entscheidet der Auditor über die Zulassungsempfehlung. Entschieden wird im Zulassungsausschuss der fachkundigen Stelle.
2. Spätere Maßnahmenzulassungen
Mit der Übersendung der ausgefüllten Liste (XL07AZ32) wird die Maßnahme beantragt. Die Geschäftsstelle fordert dann weitere für die Zulassung wichtige Unterlagen an. Die Prüfung erfolgt in der Geschäftsstelle, ggf. ist ein Besuch vor Ort erforderlich. Den Entscheid trifft der Zulassungsausschuss.
Zuletzt aktualisiert am 09-01-2010 von Hans-Jürgen Cloodt.