Ja
Maßnahmenzulassung können auch bei einer fachkundigen Stellen beantragt werden die nicht die Trägerzulassung vorgenommen hat. Dies ist nach der AZWV vorgesehen, weil sich manche fachkundigen Stellen auf bestimmte Maßnahmen besonders eingestellt haben (z.B. TQCert u.A. auf Kraftfahrausbildungen). Die fachkundige Stelle, bei der die Maßnahmenzulassung beantragt wird, muss sich vergewissern, daß eine gültige Trägerzulassung existiert (Zertifikat und letzter Auditbericht). Es wird allerdings gefragt, ob man die Zulassung schon einmal erfolglos versucht hat. Damit will man "Maßnahme-hopping" vermeiden.
Zuletzt aktualisiert am 09-01-2010 von Hans-Jürgen Cloodt.