Fahrschulen

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Bildungsträger Fahrschule

Wie sollten Sie vorgehen?

1. Der Entschluss zur Zertifizierung steht am Anfang. Wenn die entsprechenden sächlichen und personellen Voraussetzungen vorliegen, können Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis, Zusatzqualifikationen (Flurförderer, Ladekran, Ladungssicherung, ADR ..), die beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG, oder Bildungsmaßnahmen nach dem Förderprogramm “WeGeBau” geschult werden.

2. Entschließen Sie sich zur Zusammenarbeit mit uns, erhalten Sie einige Handreichungen zum Ablauf und zur Einrichtung des QM-Systems nach §8 AZWV. Unter anderem eine komplette Checkliste, die später Leitfaden des Auditors sein wird.

3. Die nun folgende Einrichtung des QM-Systems soll dazu führen, dass alle Beteiligten die Regeln für ihr Handeln kennen, einhalten und bei der ständigen Verbesserung mitwirken. Dabei stellt sich die Frage.

Wie muss ein solches QM-System aussehen?

Der Anerkennungsbeirat hat eindeutig bestimmt, dass ein QM-System nach ISO 9001 nicht vorgeschrieben ist. Wir schreiben deshalb keine bestimmte Form des QM-Systems vor. Entscheidend ist, dass der §8 der AZWV, insbesondere die 9 Punkte des 8(4), erfüllt sind. Natürlich hat ein QM-System einige unverzichtbare Kennzeichen, wie die Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen und das Handbuch mit den mitgeltenden Dokumenten zur Lenkung der Verfahren.

Wir schlagen auf Wunsch speziell für Fahrschulen entwickelte QM-Handbücher zur Verwendung vor, oder nennen auch beratende Personen mit Fahrschulkompetenz vor

4. Die Einrichtung des QM-Systems schließt ab mit dem Selbstprüfungsinstrument Internes Audit und dem Managmentbericht.

5. Das eigentliche Zertifizierungsaudit beginnt in Abstimmung mit dem eingesetzten Auditor. Er fordert die Dokumentation an, prüft, und entscheidet in einem Audit der Stufe 1 über die Bereitschaft des Trägers zur Zertifizierung.

6. Das eigentliche Zertifizierungsaudit erstreckt sich über einen Tag und kann auch die Zulassung von Maßnahmen beinhalten.

7. Empfielt der Auditor die Zertifizierung fällt die Zentrale die Entscheidung und die Zertifikate können erteilt werden.

8. Die jährliche Überwachung durch die Zertifizierungsstelle sichert die ständige Einhaltung der eigenen Regeln. Ein Prüfgegenstand sind die internen Audits.

Wie sind Zeit und Kosten anzusetzen?

Bestehen schon prozessorientierte und dokumentierte Strukturen kann die Vorbereitung in wenigen Wochen abgeschlossen sein. In der Regel sind aber mehrere Monate für den Aufbau des QM-Systems, die Maßnahmenkonzeption und die Durchführungsplanung nötig.

Die Preise für die Zertifizierung sind an die Mitarbeiterzahl gebunden. Fahrschulen liegen meist unter 10 Mitarbeitern. In diesen Fällen liegt unser Komplettangebot für die Erstzertifizierung des Trägers einschließlich der Zulassung von bis zu 5 Maßnahmenzulassung unter 2000€ liegen.

Auch ein schneller Weg ist möglich!

1. In Ausnahmefällen ist auch ein konzentriert schnelle Abwicklung möglich. Durch unsere gut organisierten Abläufe können wir auf Kundenanforderungen, wie schnelle Abwicklung bei AZWV-Zertifizierungen eingehen. So können Sie direkt unser Schnellangebot anfordern. Sie erhalten am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag ein preisliches Angebot und die Handreichungen für die nächsten Schritte.

2. Wir übermitteln Ihnen einige Handreichungen für den Ablauf. Sie senden den Vertrag und den Auftrag A2 zurück (geht auch per mail/Fax). Nun folgt die Zeit in der Sie ihre Dokumentation vervollstängigen und die Prozesse umsetzen (z.B. internes Audit).

3. Sie erhalten Kontakt mit unserem Auditor. Er stimmt mit Ihnen den Termin der Vor-Ort-Auditierung ab. Sie übersenden ihm das Handbuch und evtl. weitere Dokumente zur Prüfung. Der Auditor teilt Ihnen eventuelle Ergänzungsanforderungen mit.

4. Das Vor-Ort-Audit schließt mit einer Empfehlung zur Zertifizierung oder mit Korrekturfeststellungen, die vor Zertifikatserteilung abgearbeitet sein müssen.

5. Maßnahmenzulassungen können gleichzeitig mit der Trägerzulassung erfolgen.

6. Die Zertifizierungsstelle entscheidet über die Trägerzertifizierung und die Maßnahmenzulassung

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