NEUES ZUR AZWV
Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt durch den Deutschen Bundestag vom 27.12.2011 ist nun auch die Verordnung nach §184 als Entwurf veröffentlicht. Die Verbände haben gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Frist zur Stellungnahme bis zum 13.1.2012 erhalten. Bis zur Freigabe der Verordnung durch das BAMS sind alle Informationen nur unter Vorbehalt zu interpretieren. Am 15.2.2012 erhalten die fachkundigen Stellen auf einer Sitzung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg weitere operative Informationen zur Verordnung.
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